ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag – Freitag:
09:00 Uhr – 12:30 Uhr
14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
Tel.: 06241 23313
Das Unternehmen
- Pressebericht Nibelungen Kurier, Sa., 25 September 2010
- Pressebericht Nibelungen Kurier, Sa., 09. August 2003
- AGB
Presse
Nibelungen Kurier Samstag, 25 September 2010
Der ideale Partner für einen guten Ein-„Druck“
„Copi Delicti“ bietet umfassenden Service von der Gestaltung bis
zum Ausdruck – von der Visitenkarte bis zum Architektenplan
VON ROBERT LEHR
Egal, ob Großkopie, Ausdruck in Formaten auch über A0-sw und Farbe oder eine einfache DIN A4-sw-Kopie - „Copi Delicti“ ist der richtige Ansprechpartner in allen Fragen rund um den individuellen Druck und die Weiterverarbeitung mit Schneiden, Falzen, Binden oder Laminieren. Der inhabergeführte, reprografische Fachbetrieb ist der ideale Dienstleister rund um alle Fragen von Vervielfältigung und Druck.
Und weil sowohl Architekturbüros, grafische Betriebe ebenso wie zahlreiche Privatkunden das Wissen und Service von Carla Nicolae und Christoph Woenckhaus zu schätzen wissen, konnten die beiden Inhaber am letzten Wochenende den 15. Geburtstag ihres Geschäftes in der zentral gelegenen Unteren Kämmerergasse feiern.
Entsprechend groß war die Geburtstagsgesellschaft, die sich am Samstag zu einem kleinen Sektimbiss eingefunden hatte.
Doch neben den „alten“ Kunden fanden sich auch solche ein, die erst vor kurzem die Dienstleistungen von „Copi Delicti“ kennen gelernt haben. So wie Gerhard Haupt vom Wormser Kunstverein, der eher zufällig den Weg in das Fachgeschäft im stilvollen Barockhaus gefunden hatte. „Mir wurde hier so kompetent geholfen, ich komme bestimmt bald wieder“, lobte er.
Das Besondere von „Copi Delicti“ sind aber auch die vielfältigen Serviceleistungen, zu denen die Unterstützung bei der Gestaltung von Drucksachen genauso gehört wie das Laminieren und Scannen bis hin zum Großformat oder die Verarbeitung von Drucksachen in Buch- und Spiralbindung sowie das Zusammenstellen von kompletten Ordnern, Präsentationsmappen etc. Auch ein Hol- und Bringservice ist möglich. Ein Sortiment wichtiger Büromaterialien rundet das Angebot ab.
Selbstverständlich können mit den neuesten Druck- und Vervielfältigungsmaschinen namhafter Hersteller Präsentationen wie Drucksachen in kleinen Auflagen in qualitativ hochwertiger und ansprechender Optik erstellt werden.
Seien es Einladungskarten, Diplomarbeiten, Photo- oder Leinwanddrucke, Plakate, Flyer oder Banner - bei einem Espresso beraten Carla Nicolae und Christoph Woenckhaus gerne und empfehlen bestimmt die ideale Lösung.
Kopieren geht über studieren
VON ROBERT LEHR
Die Firma Copi Delicti wurde im Jahre 1995 gegründet. Seit dieser Zeit arbeiten sie als inhabergeführter, reprografischer Fachbetrieb führend in Worms.
Hierbei wird eine komplexe Palette reprografischer Leistungen mit den Schwerpunkten Kopieren, Plotten, Drucken und entsprechender Nachbearbeitung angeboten.
Weiter gehören zum Aufgabengebiet die digitale Bildverarbeitung, Laminierungen, Erstellen von Werbemappen, Visitenkarten und Briefbögen von der Erstellung bis zum Druck. Seit sieben Jahren ist die Firma Copi Delcti als Repräsentant der Firma Elfenbein (Berlin) für den Vertrieb von hochwertigen Büroordnungssystemen tätig.
Der Kundenkreis kommt traditionell vorwiegend aus dem Planungssektor des Bauwesens. Dementsprechend werden zunehmend Dienstleistungen im CAD-Bereich und der Bildverarbeitung in Anspruch genommen. In allen Bereichen kommen reprografische Geräte von OCÉ und HP sowie von Ricoh und Minolta auf neuestem technischen Stand zum Einsatz. Die Gerätetechnik ist vollständig vernetzt, es werden die üblichen Kommunikationsmittel eingesetzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer nachstehenden Lieferungs- und Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an.
1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung
verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarung gelten die Listenpreise des Lieferers.
2. Urheberrecht
Der Besteller erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrechte etc.) an dem von ihn zu vervielfältigen Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigung gleichwohl entstehen könnten, die Haftung. Vervielfältigungen von Dokumenten werden von uns als Kopien gekennzeichnet.
3. Lieferung
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Ware ohne Prüfung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Verpackung ist billigst berechnet.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden möglichst eingehalten.
4. Gewährleistung
Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfungen oder Dehnungen der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten.
Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur soweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Mängelrüge
Die Beurteilung einer Reproarbeit ist eine subjektive Angelegenheit. Ist von Ihnen keine Angabe über die Ausführung gemacht, so haben wir nach eigener Auffassung von der sachgemäßen Ausführung zu entscheiden. Als Beanstandung kann deshalb nur das anerkannt werden, was eindeutig Ihren Angaben widerspricht bzw. eindeutig auf fehlerhafte Bearbeitung (z.B. Flecken, Beschädigung o.ä.) unsererseits zurückzuführen ist. Beanstandungen melden Sie und bitte sofort, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich. Wir werden versuchen, den Fehler nachträglich zu beseitigen. Ist dies aber nicht möglich, leisten wir schnellstmöglich kostenlosen Ersatz. Darüber hinausgehende Ansprüche können wir nicht anerkennen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer ausstehenden Forderungen Eigentum der Lieferers. An die Stelle der gelieferten Ware treten, wenn sie veräußert oder an Dritte übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.
7. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach der zweiten Mahnung, entfallen eingeräumte Rabatte/ Boni und es gelten unsere Listenpreise. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 8,- € je Rechnung gesondert berechnet.
8. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferers.
9. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An der Stelle der wirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.
10. Verarbeitung elektronischer Daten
Vor Auftragsannahme ist das Dateiformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie von Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollten wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunde die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit verrechnet.